Sicherheitstechnische Betreuung für kleine und mittlere Betriebe

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ich übernehme als externe Fachkraft die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs — von der Gefährdungsbeurteilung über Begehungen und Unterweisungen bis zur laufenden Dokumentation. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung, ohne dafür eine eigene Stelle aufbauen zu müssen.

Was bedeutet „sicherheitstechnische Betreuung“?

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz, dass Sie sich im Arbeitsschutz fachkundig beraten und unterstützen lassen, die sogenannte sicherheitstechnische Betreuung. Gemeint ist damit kein einzelnes Dokument, sondern eine dauerhafte fachliche Begleitung Ihres Betriebs: Sie als Arbeitgeber bleiben verantwortlich, ich bringe die Fachkunde ein und sorge dafür, dass Sie Ihre Pflichten kennen und erfüllen.

Konkret heißt das: Ich beurteile die Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, begehe Ihren Betrieb, unterweise Ihre Mitarbeiter, berate Sie bei Anschaffungen und Umbauten und halte Ihre Dokumentation auf einem Stand, der auch einer Prüfung standhält. Ob Sie diese Betreuung mit eigenem Personal oder extern sicherstellen, schreibt Ihnen das Gesetz nicht vor; es verlangt nur, dass sie fachkundig erfolgt. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist die externe Fachkraft der unkomplizierteste Weg dorthin.

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine von zwei Säulen des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Die zweite ist die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt, um die Sie sich gesondert kümmern müssen. Ich übernehme den sicherheitstechnischen Teil, damit von Anfang an klar ist, was meine Betreuung leistet.

Sieben Bausteine Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung

Den genauen Umfang stimmen wir auf Ihren Betrieb ab. Das sind die Bausteine, aus denen sich die laufende Betreuung zusammensetzt:

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen und aktuell halten

Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst schreiben: Ich erstelle sie für Ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die rechtliche Grundlage Ihres gesamten Arbeitsschutzes, und schreibe sie fort, wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert.

Begehungen Ihres Betriebs

Ich sehe mir Ihre Arbeitsplätze, Anlagen und Abläufe regelmäßig vor Ort an, erkenne Gefährdungen frühzeitig und halte fest, wo Sie nachbessern sollten, bevor daraus ein Unfall oder eine Beanstandung wird.

Unterweisungen und Schulungen

Ich unterweise Ihre Mitarbeiter verständlich und praxisnah zu den Themen, die für ihre Tätigkeit zählen, und dokumentiere die Unterweisungen prüfsicher.

Betriebsanweisungen

Ich erstelle die nötigen Betriebsanweisungen für Maschinen, Arbeitsstoffe oder Tätigkeiten, in einer Form, die Ihre Mitarbeiter auch tatsächlich verstehen.

Beratung der Geschäftsführung

Sie bekommen einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit, von der geplanten Anschaffung über Umbauten bis zum Umgang mit einem Beinahe-Unfall.

Prüfsichere Dokumentation

Ich führe Ihre Arbeitsschutz-Dokumentation geordnet und vollständig, sodass Sie jederzeit nachweisen können, dass Ihre Pflichten erfüllt sind.

Begleitung bei Begehungen von Behörde und Berufsgenossenschaft

Kommt die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht in Ihren Betrieb, stehe ich Ihnen zur Seite. Sie gehen nicht allein und unvorbereitet in solche Termine.

Externe oder fest angestellte Fachkraft — was rechnet sich für Ihren Betrieb?

Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt die Betreuung — nicht, dass Sie dafür jemanden einstellen. Ob extern oder fest angestellt, ist deshalb keine rechtliche, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung.

Externe Fachkraft

Für kleine und mittlere Betriebe ist die externe Lösung meist die wirtschaftlichere. Sie zahlen nur die Betreuung, die Sie tatsächlich brauchen, statt eine Stelle samt Gehalt, Fortbildung und Vertretung zu finanzieren. Dazu kommt Erfahrung aus vielen unterschiedlichen Betrieben, statt Wissen, das mit einer einzelnen Person steht und fällt. Und die Betreuung läuft sofort, ohne monatelange Suche nach einer passenden Fachkraft.

Fest angestellte Fachkraft

Eine fest angestellte Fachkraft wird in der Regel erst interessant, wenn Ihr Betrieb so groß ist oder ein so hohes Gefährdungspotenzial hat, dass der Betreuungsbedarf eine eigene Stelle dauerhaft auslastet, oder wenn aus betrieblichen Gründen ständig jemand vor Ort sein muss. Bis dahin bekommen Sie extern dieselbe Fachkunde, ohne Fixkosten und ohne die Abhängigkeit von einer einzelnen Stelle.

Für kleine Betriebe gibt es neben der klassischen Betreuung außerdem alternative Modelle, etwa das Unternehmer- oder das Kompetenzzentrenmodell, bei denen Sie als Inhaber nach einer Schulung mehr selbst übernehmen. Auch dann bleibt die Pflicht zur Betreuung bestehen; sie ändert nur ihre Form, und Sie müssen weiterhin anlassbezogen eine Fachkraft hinzuziehen. Welche Modelle für Ihre Betriebsgröße in Frage kommen, hängt von Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

So läuft die Betreuung ab — vom Start bis zum laufenden Betrieb

Die Zusammenarbeit gliedert sich in zwei Phasen: den Aufbau zu Beginn und die laufende Betreuung danach.

1

Der Einstieg — Bestand aufnehmen und Grundlagen schaffen

Zu Beginn verschaffe ich mir ein vollständiges Bild Ihres Betriebs: Ich begehe Ihre Arbeitsplätze, sichte vorhandene Unterlagen und erstelle oder aktualisiere die Gefährdungsbeurteilungen. Daraus entsteht ein klarer, priorisierter Plan: was vorhanden ist, was fehlt und was Sie zuerst angehen sollten. In dieser Phase erledigen wir in der Regel am meisten, weil wir hier die Grundlage für alles Weitere legen.

2

Die laufende Betreuung — auf dem Stand bleiben

Danach bleibe ich Ihr fester Ansprechpartner. Ich begehe Ihren Betrieb in vereinbarten Abständen, halte Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation aktuell, führe die fälligen Unterweisungen durch und bin erreichbar, wenn sich etwas ändert oder Sie eine Frage haben. So bleiben Sie dauerhaft auf der sicheren Seite, ohne sich selbst um Fristen und Vorschriften kümmern zu müssen.

Warum Ihre Betreuung bei mir gut aufgehoben ist

Fachkunde, die das Gesetz verlangt

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine fachliche Eignung nachweisen. Ich bin Sicherheitsingenieur (B.Sc.) und seit 2021 als externe Fachkraft tätig — Ihre Betreuung liegt bei jemandem, der das Fach von Grund auf studiert hat, nicht nebenbei gelernt.

Ein Ansprechpartner, der Ihren Betrieb über die Zeit kennt

Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Unterweisungen bauen aufeinander auf; da hilft es, wenn nicht ständig jemand Neues bei null anfängt. Sie haben durchgehend mit mir zu tun. Und wenn die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht in Ihren Betrieb kommt, steht derselbe Mensch neben Ihnen, der Ihre Unterlagen erstellt hat.

Bei Bedarf alles aus einer Hand

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Faire Konditionen, kurze Wege

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Häufige Fragen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

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